Beirat
Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedskorporationen.
Jeder Vorsitzende kann durch in anderes Vorstandsmitglied seines AH-Verbandes (z.B. RVC-Verbindungsmann) vertreten werden, jedoch ist ein solcher Stellvertreter mindestens für die Dauer eines Jahres zubenennen.