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Beirat

Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedskorporationen.

Jeder Vorsitzende kann durch in anderes Vorstandsmitglied seines AH-Verbandes (z.B. RVC-Verbindungsmann) vertreten werden, jedoch ist ein solcher Stellvertreter mindestens für die Dauer eines Jahres zubenennen.